Ein Kuba-Reisender holt seinen Koffer vom Dach des Oldtimers in Kuba

Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Travel Buddies GmbH

Liebe Reisende, lieber Reisender,

damit dem Reisevergnügen möglichst nichts im Wege steht und wir alle Rückfragen möglichst zeitnah klären können, bitten wir Euch unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und die Reisehinweise bei Vertragsschluss gut durchzulesen.

Die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen Ihnen und der Travel Buddies GmbH, nachfolgend „Cuba Buddy“ genannt, zustande kommenden Vertrages.

Diese Geschäftsbedingungen gliedern sich wie folgt in 3 Teile:

Teil I: ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN REISEVERMITTLER

Zu Teil I „Geschäftsbedingungen zur Vermittlung von Reiseleistungen”. Die Anwendungsbereiche dieser Geschäftsbedingungen gliedern sich in die Abschnitte A und B.

Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen Ihnen (nachfolgend „Kunde“, „Gast” oder „Reisender“ genannt) und Cuba Buddy, im Buchungsfall ab dem 01.07.2018 zustande kommenden Vermittlungsvertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a – y BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und der Artikel 250 und 251 des EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB).

Im Hinblick auf die gesetzlich unterschiedlichen Arten der Vermittlung von Reiseleistungen und von Pauschalreisen je nach Art der vermittelten Reiseleistung gliedern sich diese Vermittlungsbedingungen in 2 Abschnitte.

Die ausschließlichen Regelungen für die Vermittlung einer einzelnen Reiseleistung oder mehreren Reiseleistungen einer einzigen Art von Reiseleistung finden Sie in Abschnitt A, von verbundenen Reiseleistungen in Abschnitt B dieser Geschäftsbedingungen.

Abschnitt A: Regelungen bei der Vermittlung einer einzelnen Reiseleistung oder mehrerer Reiseleistungen einer einzigen Art von Reiseleistung

Cuba Buddy bietet ihre Leistungen als Reisevermittler ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Sie regeln das Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und Cuba Buddy. Cuba Buddy ist für den Kunden auf der Grundlage eines entgeltlichen Geschäftsbesorgungsvertrages tätig und vermittelt Reiseleistungen von Leistungsträgern; diese sind hier auch Reiseveranstalter, die Reiseleistungen in eigener Verantwortung gegenüber dem Kunden erbringen.

Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Buchungen von Reiseleistungen über das Internet-Reiseportal von Cuba Buddy unter den von Cuba Buddy registrierten Internetadressen (nachstehend „Reiseportal“), über den telefonischen Buchungsservice von Cuba Buddy und für schriftliche Buchungen sowie Buchungen in Textform, soweit Cuba Buddy lediglich als Reisevermittler und nicht als Reiseveranstalter tätig wird.

1. Vertragsschluss

1.1 Mit dem Absenden des im Reiseportal bereitgestellten Reiseanmelde-Formulars (Buchungsanfrage), mit der telefonischen Mitteilung der Buchungsanfrage gegenüber dem telefonischen Buchungsservice von Cuba Buddy, der Übersendung schriftlicher oder in Textform bei Cuba Buddy eingehender Buchungsanfragen sowie durch die mündliche Buchungsanfrage macht der Kunde Cuba Buddy ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines entgeltlichen Geschäftsbesorgungsvertrages (nachstehend „Vermittlungsauftrag“), an das er 10 Tage gebunden ist. Danach soll Cuba Buddy einen Vertrag über bestimmte Reiseleistungen (nachstehend „Hauptvertrag“) zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Leistungsträger vermitteln. Die Buchungsanfrage stellt zugleich das Angebot des Kunden auf Abschluss des Hauptvertrages mit dem Leistungsträger dar.

1.2 Cuba Buddy nimmt den Vermittlungsauftrag des Kunden in Textform, schriftlich oder (fern-) mündlich an. Mit der Annahme der Buchungsanfrage durch Cuba Buddy kommt zwischen Cuba Buddy und dem Kunden der Vermittlungsvertrag als Geschäftsbesorgungsvertrag zustande. Der Vermittlungsvertrag bedarf keiner bestimmten Form.

1.3 Ist die vom Kunden gewünschte Reiseleistung verfügbar und nimmt der Leistungsträger das Angebot des Kunden auf Abschluss des Hauptvertrages über diese Reiseleistung an, kommt zwischen dem Kunden und dem Leistungsträger der Hauptvertrag zustande. Die Annahme des Buchungsangebotes des Kunden durch den Leistungsträger erfolgt durch Übermittlung einer schriftlichen oder der Textform entsprechenden Buchungsbestätigung.

1.4 Die beiderseitigen Rechte und Pflichten aufgrund des Geschäftsbesorgungsvertrages ergeben sich aus den zwischen Cuba Buddy und dem Kunden getroffenen Vereinbarungen, diesen Geschäftsbedingungen sowie ergänzend aus den gesetzlichen Vorschriften.

1.5 Für die Rechte und Pflichten des Kunden gegenüber dem Leistungsträger gelten ausschließlich die Regelungen des Hauptvertrages und die Reise- und Geschäftsbedingungen des Leistungsträgers. Cuba Buddy wird den Kunden vor oder bei Abschluss des Hauptvertrages auf die Reise- und Geschäftsbedingungen des Leistungsträgers hinweisen und dem Kunden die Möglichkeit geben, von deren Inhalt Kenntnis zu nehmen.

1.6 Meldet der Kunde auch weitere Reiseteilnehmer für die Reiseleistung an, verpflichtet sich der Kunde, auch für die vertraglichen Verpflichtungen aller von ihm angemeldeten Reiseteilnehmer einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch eine ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

1.7 Cuba Buddy weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB) bei Pauschalreiseverträgen nach § 651a und § 651c BGB, die im Fernabsatz (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über Mobilfunkdienst versendete Nachrichten (SMS) sowie Rundfunk, Telemedien und Onlinedienste) abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte. Insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651h BGB. Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht ein Widerrufsrecht ebenfalls nicht. Der vorstehende Hinweis gilt auch, soweit mit Cuba Buddy Verträge über Unterkunftsleistungen (z.B. Hotelzimmer) oder Flugleistungen abgeschlossen werden, bei denen Cuba Buddy nicht Vermittler, sondern unmittelbarer Vertragspartner des Kunden/Reisenden ist.

1.8 Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

2. Vertragspflichten von Cuba Buddy

2.1 Die vertragliche Leistungspflicht von Cuba Buddy besteht, nach Maßgabe dieser Vermittlungsbedingungen, in

a) der Vermittlung von Verträgen, im Rahmen der Verfügbarkeit, mit dem jeweiligen Leistungsträger entsprechend der Buchungsanfrage,

b) der Abwicklung der Buchung (insbesondere Übergabe der Reiseunterlagen, soweit diese nicht nach den mit dem Leistungsträger getroffenen Vereinbarungen durch den Leistungsträger direkt dem Kunden übermittelt werden) sowie

c) der Auswahlberatung des Kunden nach den Cuba Buddy bekannt gegebenen Wünschen und Ansprüchen des Kunden.

2.2 Bei der Erteilung von Hinweisen und Auskünften haftet Cuba Buddy lediglich für die richtige Auswahl der Informationsquelle sowie die korrekte Weitergabe der erlangten Informationen an den Kunden, soweit die Hinweise und Auskünfte nicht ausdrücklich verbindlich erteilt worden sind.

2.3 Ein besonderer Auskunftsvertrag, bei dem wesentliche Vertragspflicht die Pflicht zur Auskunftserteilung ist, kommt nur bei einer entsprechenden ausdrücklichen Vereinbarung zwischen Cuba Buddy und dem Kunden zustande.

2.4 Zur Ermittlung des preisgünstigsten Anbieters ist Cuba Buddy nur bei entsprechender Vereinbarung verpflichtet.

2.5 Der Kunde wird hiermit ausdrücklich auf die Möglichkeit des Abschlusses einer

Reiserücktrittskostenversicherung hingewiesen; Cuba Buddy empfiehlt den Abschluss. Eine solche Versicherung ist in den Leistungspreisen nicht enthalten. Schließt der Kunde durch Vermittlung von Cuba Buddy eine solche Versicherung ab, ist Cuba Buddy – mangels einer abweichenden Vereinbarung – nicht verpflichtet, den Kunden über den Umfang, den Deckungsschutz und die sonstigen Versicherungsbedingungen zu informieren, soweit sich der Kunde aus den ihm übergebenen oder ihm vorliegenden Unterlagen des Leistungsträgers oder den Versicherungsunterlagen des Versicherers über die Versicherungsbedingungen informieren kann.

3. Visa und Bescheinigungen

3.1 Cuba Buddy informiert den Kunden im Reiseportal oder auf ausdrückliche Anfrage des Kunden in einer anderen geeigneten Art und Weise über Einreise-, Pass- und Visumserfordernisse einschließlich der voraussichtlichen Frist zur Erlangung dieser Dokumente sowie über gesundheitspolizeiliche Formalitäten. Bei der Erteilung dieser Auskünfte geht Cuba Buddy davon aus, dass der Kunde und seine Mitreisenden deutsche Staatsangehörige sind, in deren Person keine besonderen Umstände (z.B. doppelte Staatsangehörigkeit) vorliegen. Sollte das nicht der Fall sein, obliegt es dem Kunden, Cuba Buddy darauf hinzuweisen.

3.2 Die Auskünfte und Hinweise von Cuba Buddy gemäß Ziffer 3.1 beschränken sich auf die Erteilung von Auskünften aus oder über geeignete Informationsquellen, insbesondere aus aktuellen branchenüblichen Nachschlagewerken, oder auf die Weitergabe von Informationen ausländischer Botschaften, Konsulate oder Tourismusämter.

3.3 Für die Beschaffung von Pass-, Visa- und Gesundheitsdokumenten ist der Kunde selbst verantwortlich, es sei denn Cuba Buddy hat durch besondere Vereinbarung ausdrücklich die Beschaffung dieser Dokumente übernommen. Dann kann Cuba Buddy die Erstattung der in Zusammenhang mit der Dokumentenbeschaffung entstandenen Aufwendungen verlangen (z.B. Telekommunikationskosten und in Eilfällen die Kosten von Botendiensten und/oder die Kosten für die Beauftragung einschlägiger Serviceunternehmen). Cuba Buddy muss bei der Übernahme eines Auftrages zur Dokumentenbeschaffung den Reisekunden über die voraussichtliche Höhe der Kosten informieren.

3.4 Cuba Buddy haftet nicht für die Erteilung von Visa oder sonstigen Dokumenten und für den rechtzeitigen Zugang der zu beschaffenden Unterlagen, es sei denn, dass Cuba Buddy die für die Nichterteilung oder den verspäteten Zugang maßgeblichen Umstände schuldhaft (mit-)verursacht hat.

4. Buchungsabwicklung und Reiseunterlagen

4.1 Cuba Buddy mittelt lediglich Reiseleistungen und sichert die Verfügbarkeit einer Reiseleistung nicht zu. Kann nur eine vom Vermittlungsauftrag des Kunden abweichende Reiseleistung vermittelt werden, wird Cuba Buddy den Kunden hierüber unterrichten und dessen Weisungen abwarten. Der Reisende kann dieses inhaltlich abweichende Angebot innerhalb einer von dem Veranstalter gesetzten Frist zur Annahme des geänderten Angebots annehmen, namentlich durch Zahlung des Reisepreises oder Reiseantritt. Soweit eine Annahme nicht erfolgt, wird ein Hauptvertrag nicht abgeschlossen.

4.2 Cuba Buddy, wie auch der Kunde selbst, sind verpflichtet, die dem Kunden übermittelten Buchungsbestätigungen des Leistungsträgers sowie Flugscheine, Hotelgutscheine, Visa, Versicherungsscheine und sonstige Reiseunterlagen auf Richtigkeit und Vollständigkeit, insbesondere auf Übereinstimmung mit der Buchungsanfrage, zu überprüfen. Änderungen und Abweichungen aufgrund direkter Kommunikation zwischen Leistungsträger und Kunde kann Cuba Buddy nicht prüfen. Der Kunde ist verpflichtet, Cuba Buddy von etwaigen Abweichungen, fehlenden Unterlagen oder sonstigen Unstimmigkeiten unverzüglich zu unterrichten. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, kann er für einen ihm hieraus entstehenden Schaden jedenfalls mitverantwortlich sein (§ 254 BGB).

4.3 Weicht der Inhalt der Reisebestätigung von Cuba Buddy vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot von Cuba Buddy vor. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, soweit Cuba Buddy bezüglich des neuen Angebots auf die Änderung hingewiesen und seine vorvertraglichen Informationspflichten erfüllt hat und der Kunde Cuba Buddy die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder Anzahlung erklärt.

5. Stornierung und Inkasso

5.1 Cuba Buddy kann für die Vermittlung des Hauptvertrages und die damit im Zusammenhang stehenden Serviceleistungen ein Serviceentgelt erheben. Dessen Höhe ist variabel und abhängig von der gebuchten Reiseleistung. Das Serviceentgelt wird bei Stornierung des Hauptvertrages nicht erstattet, es sei denn die Stornierung beruht auf einem Verschulden von Cuba Buddy und/oder ihren Erfüllungsgehilfen.

5.2. Im Falle der Stornierung einer gebuchten Reiseleistung kann Cuba Buddy vom Kunden die Zahlung der jeweils bei der Buchung mitgeteilten Stornokosten verlangen, soweit der Veranstalter Cuba Buddy mit dem Inkasso der Gegenleistung beauftragt hat. Soweit Cuba Buddy Entgelte für Reisen oder Rücktritte oder pauschale Entschädigungen für den Kunden an Leistungsträger oder Reiseveranstalter zahlt, steht Cuba Buddy ein Aufwendungsersatzanspruch gegen den Kunden zu. Der Kunde kann gegen diese Ansprüche nur mit eigenen Ansprüchen die Aufrechnung erklären, wenn diese unstreitig oder rechtskräftig festgestellt sind oder auf einem schuldhaften Handeln von Cuba Buddy beruhen. Der Weiterleitung des Reiseentgelts an den Leistungsträger stehen ein etwaiger Gewährleistungsanspruch des Kunden oder andere Ansprüche des Kunden gegen den Leistungsträger nicht entgegen.

5.3 Soweit Cuba Buddy Pauschalreisen (§ 651a BGB) vermittelt, hat Cuba Buddy den Sicherungsschein des Veranstalters auf seine Gültigkeit hin zu überprüfen. Zahlungen sind nur fällig, wenn der Sicherungsschein des Veranstalters an den Kunden übergeben wird. Liegt der Sicherungsschein vor, ist die Zahlung entsprechend den Zahlungsbedingungen des Reiseveranstalters fällig; der Versand der Reiseunterlagen erfolgt auf der Grundlage der Reisebedingungen des Reiseveranstalters oder der Vereinbarung mit dem Leistungserbringer einer Reiseleistung. Bei Internetbuchungen versendet Cuba Buddy die Reiseunterlagen innerhalb von 4 Werktagen nach der Buchung an den Kunden, jedoch nicht vor Eingang der vollständigen Zahlung durch den Kunden. Bei kurzfristigen Buchungen von weniger als 3 Werktagen vor Leistungsbeginn werden die Unterlagen für den Kunden nach Vereinbarung am Flughafen oder an einem sonstigen Leistungsort hinterlegt.

6. Preis- und Leistungsänderungen

6.1 Auf Preis-, Leistungs- oder Tarifänderungen der vermittelten Reiseleistung hat Cuba Buddy keinen Einfluss. Ist eine solche wirksam zwischen dem Kunden und dem Leistungsträger vereinbart worden, kann Cuba Buddy den Differenzbetrag vom Kunden einfordern.

6.2 Soweit Luftbeförderungen Teil der Reise sind, stellt Cuba Buddy klar, dass es den Fluggesellschaften aufgrund international gültiger luftfahrtrechtlicher Bestimmungen vorbehalten bleibt, im Rahmen gesetzlicher Bestimmungen Änderungen der vereinbarten Leistungen vorzunehmen. Diese Änderungen fallen nicht in den Verantwortungsbereich von Cuba Buddy. Ansprüche welche aus Änderungen bzw. Mängeln der Luftbeförderung resultieren oder damit in Zusammenhang stehen, sind von dem Reisenden direkt an die Airline zu richten. Dies betrifft insbesondere Forderungen die in Zusammenhang mit der EU-Pauschalreiserverordnung stehen, da diese Rechte jeweils an die persönlichen Fluggastrechte geknüpft ist. Besonders Ansprüche in Bezug auf die EU-Verordnung EG Nr. 261/2004, welche die Entschädigungen bei Flugausfällen und Verspätungen regelt.

6.3 Bei Preiserhöhungen von mehr als 8 % ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer von Cuba Buddy gleichzeitig mit Mitteilung der Preiserhöhung gesetzten angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten. Erklärt der Kunde nicht innerhalb der von Cuba Buddy gesetzten Frist ausdrücklich gegenüber diesem den Rücktritt vom Pauschalreisevertrag, gilt die Änderung als angenommen.

6.4 Wir behalten uns für alle, sogenannte Individualreisen vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle starker Wechselkursschwankungen (EUR-CUP, EUR-NAD oder EUR-USD) in dem Umfange zu erhöhen, in dem sich die Reise dadurch für Cuba Buddy verteuert hat.

6.5 Bei Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben gem. Ziffer 5.1.b) kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.

6.6 Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen Gründen, die ihm zuzurechnen sind, nicht in Anspruch, hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Cuba Buddy wird sich bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn eine Erstattung nicht möglich gemacht werden kann. Cuba Buddy ist berechtigt, eine Bearbeitungsgebühr von € 100,- vom zu erstattenden Betrag abzuziehen und als Ausgleich für den zusätzlichen Arbeitsaufwand einzubehalten.

7. Pflichten von Cuba Buddy bei Reklamation des Kunden gegenüber dem Leistungsträger

7.1 Im Falle von Mängelanzeigen und der Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber dem Leistungsträger beschränkt sich die Verpflichtung von Cuba Buddy auf die Mitteilung des Namens und der Adresse des Leistungsträgers. Das gilt nicht, sofern Cuba Buddy vom Leistungsträger zur Empfangnahme dieser Erklärungen bevollmächtigt wurde.

7.2 Bezüglich etwaiger Ansprüche des Kunden gegenüber den vermittelten Leistungserbringern besteht keine Pflicht von Cuba Buddy zur Beratung über Art, Umfang, Höhe, Anspruchsvoraussetzungen und einzuhaltende Fristen oder sonstige rechtliche Bestimmungen.

8. Haftung

8.1 Die Haftung von Cuba Buddy als Reisevermittler für Schäden des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist auf den dreifachen Preis der vermittelten Reiseleistung beschränkt, soweit der Schaden des Kunden von Cuba Buddy oder einem gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von Cuba Buddy weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde und nicht auf einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch Cuba Buddy oder einen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht. Ausgenommen von der vorstehenden Haftungsbeschränkung sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Für diese Schäden haftet Cuba Buddy nach den gesetzlichen Vorschriften.

8.2 Unbeschadet einer etwaigen Haftung von Cuba Buddy gemäß Ziffer 8.1 haftet Cuba Buddy als Reisevermittler nicht für die ordnungsgemäße Erbringung der vermittelten Leistung selbst. Für die Erfüllung sowie für Mängel der vermittelten Reiseleistung sind ausschließlich die jeweiligen Leistungsträger verantwortlich.

8.3 Für Leistungsänderungen des Leistungsträgers nach Abschluss des Hauptvertrages übernimmt Cuba Buddy keinerlei Haftung.

9. Stellung und Pflichten des Vermittlers in Zusammenhang mit der Vermittlung von Flugbeförderungsleistungen

9.1 Entsprechend der EU-Verordnung Nr. 2111/2005 über die Erstellung einer gemeinschaftlichen Liste der Luftfahrtunternehmen ist der Vermittler verpflichtet, den Fluggast bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft zu unterrichten. Sofern bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht feststeht, wird der Vermittler ihm die vom vermittelten Unternehmen vorliegenden Informationen über diejenige Fluggesellschaft übermitteln, die wahrscheinlich den Flug durchführt. Bei einem Wechsel der Fluggesellschaft wird der Kunde unverzüglich über den Wechsel unterrichtet. Die gemeinschaftliche Liste über die mit Flugverbot in der Europäischen Union belegten Fluggesellschaften ist über die Internetseiten http://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban/index_de.htm und www.lba.de abrufbar und kann dem Kunden auf Verlangen in den Geschäftsräumen des Vermittlers ausgehändigt werden.

9.2 Für das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und der Fluggesellschaft gelten – soweit jeweils anwendbar – die gesetzlichen Bestimmungen des deutschen Luftverkehrsgesetzes, des Warschauer und Montrealer Übereinkommens und unmittelbar, wie inländische gesetzliche Bestimmungen,

die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 zu Flugpassagierrechten

die Verordnung (EG) Nr. 2111/2005 über die Erstellung einer gemeinschaftlichen Liste der Luftfahrtunternehmen, gegen die in der Gemeinschaft eine Betriebsuntersagung ergangen ist, sowie über die Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens

die Verordnung (EG) Nr. 1107/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Rechte von behinderten Flugreisenden und Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität.

9.3 Dem Kunden wird dringend empfohlen, sich über seine Rechte als Fluggast, z.B. durch die Aushänge in den Flughäfen, durch die Informationen des ausführenden Luftfahrtunternehmens oder durch die Informationsblätter des Luftfahrtbundesamts unter www.lba.de zu informieren.

10. Vergütungsansprüche des Vermittlers

10.1 Für die Preise und die Serviceentgelte bei der Vermittlung der Flugbeförderungsleistungen von Fluggesellschaften nach Ziffer 9 dieser Vermittlungsbedingungen gilt:

10.2 Die angegebenen und in Rechnung gestellten Preise sind Preise der Fluggesellschaften, die keine Provision oder ein sonstiges Entgelt der Fluggesellschaft für die Tätigkeit des Vermittlers beinhalten.

10.3 Die Vergütung des Vermittlers im Rahmen dieser Vermittlungstätigkeit erfolgt demnach ausschließlich durch vom Kunden zu bezahlende Serviceentgelte.

10.4 Das Serviceentgelt für die Vermittlungstätigkeit von Cuba Buddy beträgt, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, 10% des Bruttopreises des vermittelten Flugbeförderungsunternehmens. Das Serviceentgelt für die Vermittlungstätigkeit im Zusammenhang mit Flugbuchungen beträgt 10% oder, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, € 60,- je Flugticket, bei den Klassen Business und First € 100,- je Ticket.

10.5 Ist eine Vereinbarung zur Höhe eines entsprechenden Serviceentgelts nicht getroffen worden, schuldet der Kunde dem Vermittler eine Vergütung nach den gesetzlichen Bestimmungen, d.h. es besteht eine Pflicht zur Bezahlung einer üblichen Vergütung durch den Auftraggeber.

10.6 Die Serviceentgelte für die Vermittlung von sonstigen Reiseleistungen und für sonstige Tätigkeiten im Auftrag des Kunden bedürfen einer entsprechenden Vereinbarung. Diese kann z.B. durch einen entsprechenden mündlichen oder schriftlichen Hinweis des Vermittlers hierauf erfolgen.

10.7 Der Anspruch des Vermittlers auf Serviceentgelte – auch bei der Flugvermittlung – bleibt durch Leistungsstörungen oder Änderungen, insbesondere Umbuchung, Namenswechsel, Rücktritt, Stornierung, Annullierung, oder Kündigung des vermittelten Vertrages durch den Leistungserbringer oder den Kunden bestehen. Dies gilt nicht, soweit sich ein Anspruch auf Rückerstattung des Kunden aufgrund eines Schadensersatzanspruchs des Kunden wegen Mängeln der Beratungs- oder Vermittlungstätigkeit des Vermittlers aus vertraglichen oder gesetzlichen Ansprüchen ergibt.

11. Ausschlussfrist und Verjährung

11.1 Ansprüche des Kunden wegen nicht vertragsgemäßer Erfüllung des Vermittlungsvertrages hat der Kunde innerhalb eines Monats gegenüber Cuba Buddy geltend zu machen (Ausschlussfrist). Davon ausgenommen sind Ansprüche des Kunden wegen einer Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit oder wegen sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Cuba Buddy oder eines ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Ebenso ausgenommen sind Ansprüche wegen nicht offensichtlicher Mängel der Werkleistung.

11.2 Die Ausschlussfrist beginnt mit dem im Hauptvertrag vereinbarten Ende der vermittelten Reiseleistung (bei mehreren unmittelbar aufeinanderfolgenden Reiseleistungen mit dem Ende der letzten Reiseleistung), jedoch nicht früher als zu dem Zeitpunkt, an dem der Kunde von den die Ansprüche gegen Cuba Buddy begründenden Umständen Kenntnis erlangt. Nach Ablauf dieser Ausschlussfrist kann der Kunde Ansprüche gegen Cuba Buddy nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.

11.3 Ansprüche des Kunden gegen Cuba Buddy verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Kunde von den anspruchsbegründenden Umständen und der Person des Anspruchsgegners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen können.

11.4 Die in Ziffer 11.3 genannte Verjährungsfrist gilt nicht für Ansprüche des Kunden wegen einer Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit oder wegen sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Cuba Buddy oder eines ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen oder auf einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhen. Die Verjährung der genannten Ansprüche richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

Abschnitt B: Regelungen bei der Vermittlung von verbundenen Reiseleistungen gem. § 651w BGB

Die Regelungen dieses Abschnitts B über die Vermittlung von verbundenen Reiseleistungen gelten ausschließlich, wenn Cuba Buddy das Formblatt über die Vermittlung von verbundenen Reiseleistungen aushändigt. In diesem Formblatt wird der Kunde darüber informiert, dass mit Buchung einer weiteren Reiseleistung bei Cuba Buddy keine Pauschalreise gebucht wird, jedoch mit Vertragsschluss des zweiten Vertrages verbundene Reiseleistungen entstehen.

1. Zahlungen auf verbundene Reiseleistungen

1.1 Cuba Buddy darf Zahlungen des Reisenden auf Vergütungen für Reiseleistungen verbundener Reiseleistungen nur entgegennehmen, wenn Cuba Buddy sichergestellt hat, dass diese dem Reisenden erstattet werden, soweit Reiseleistungen von Cuba Buddy selbst zu erbringen sind oder Entgeltforderungen vermittelter Leistungserbringer noch zu erfüllen sind und im Fall der Zahlungsunfähigkeit von Cuba Buddy Reiseleistungen ausfallen oder der Reisende im Hinblick auf erbrachte Reiseleistungen Zahlungsaufforderungen nicht befriedigter vermittelter Leistungserbringer nachkommt.

1.2 Diese Sicherstellung leistet Cuba Buddy bei der Vermittlung von verbundenen Reiseleistungen durch Abschluss einer Insolvenzversicherung gem. § 651w Abs. 3 BGB unter Nennung des Namens und der Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und in hervorgehobener Weise und Übergabe eines entsprechenden Sicherungsscheines für alle Zahlungen des Kunden an Cuba Buddy verbundener Reiseleistungen, soweit der Kunde nicht direkt an den vermittelten Leistungserbringer der verbundenen Reiseleistung leistet.

2. Verweis auf die zusätzliche Geltung von Regelungen in Abschnitt A dieses Teil I.

Darüber hinaus gelten für die Vermittlung von verbundenen Reiseleistungen die Bestimmungen des Teil I Abschnitt A.

Teil II: ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN REISEVERANSTALTER

Die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen Ihnen (nachfolgend „Kunde“, „Gast” oder „Reisender“ genannt) und der Travel Buddies GmbH (nachfolgend „Cuba Buddy“ abgekürzt), des zu Stande kommenden Pauschalreisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a – y BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und der Artikel 250 und 252 des EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB) und füllen diese aus.

1. Stellung von Cuba Buddy bei vermittelten Flugleistungen zur Eigenanreise

1.1 Die Pauschalreiseleistungen von Cuba Buddy beinhalten in der Regel keine Flugbeförderungsleistungen. Sofern in der Reiseausschreibung der Flug nicht ausdrücklich als Bestandteil der von Cuba Buddy angebotenen und durchgeführten Pauschalreise ausgewiesen ist, sind Flugleistungen nicht als eigene Leistungen, sondern als vermittelte Leistung neben der Pauschalreise zu verstehen.

1.2 Soweit Cuba Buddy neben den Flugbeförderungsleistungen zusätzliche touristische Nebenleistungen weiterer Leistungsanbieter (z.B. Flugbeförderungsleistung nebst Aufenthalt in Airport-Lounge) vermittelt und diese Nebenleistungen des weiteren Leistungsanbieters keinen erheblichen Anteil am Gesamtwert dieser Leistungszusammenstellung ausmachen und weder ein wesentliches Merkmal dieser Leistungszusammenstellung des Leistungsanbieters oder von Cuba Buddy selbst darstellen noch als solches beworben werden, hat Cuba Buddy lediglich die Stellung eines Vermittlers. Insoweit wird auf Teil I Abschnitt A verwiesen.

1.3 Cuba Buddy hat als Reisevermittler die Stellung eines Vermittlers verbundener Reiseleistungen, soweit nach den gesetzlichen Vorschriften des § 651w BGB die Voraussetzungen für eine Vermittlung verbundener Reiseleistungen von Cuba Buddy vorliegen. Insoweit wird auf Teil 1 Abschnitt B verwiesen.

1.4 Unbeschadet der Verpflichtungen von Cuba Buddy als Anbieter verbundener Reiseleistungen gemäß Teil I Abschnitt B und der rechtlichen Folgen bei Nichterfüllung dieser gesetzlichen Verpflichtungen ist Cuba Buddy im Falle des Vorliegens der Voraussetzungen nach 1.2 oder 1.3 weder Reiseveranstalter noch Vertragspartner des im Buchungsfalle zu Stande kommenden Vertrages über die vermittelten Leistungen. Cuba Buddy haftet demnach nicht für die Angaben des vermittelten Vertragspartners zu Preisen und Leistungen, für die Leistungserbringung selbst oder Schadensersatz aus diesen vermittelten Leistungen. Eine etwaige Haftung von Cuba Buddy aus dem Vermittlungsvertrag und aus gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere nach zwingenden Vorschriften über Telemedien und den elektronischen Geschäftsverkehr bleibt hiervon unberührt.

1.5 Durch die vorstehenden Bestimmungen bleibt die Haftung von Cuba Buddy aus dem Vermittlungsvertrag unberührt.

2. Anmeldung / Buchung

2.1 Der Vertrag kommt entweder mit  Zusendung der Rechnung (Buchungsbestätigung) oder durch die erfolgte Flugbuchung (siehe hierzu auch 2.2) durch Cuba Buddy, welche der Kunde im Vorfeld durch Unterzeichnung des Buchungsauftrages verbindlich erklärt hat, zustande. Generell bedarf die Annahme keiner bestimmten Form.

2.2 Für Pauschlareisen mit internationalen Flügen gilt bereits die Flugbuchung von Cuba Buddy als Buchungsbestätigung, auch wenn der Kunde hiervon noch nicht in Kenntnis gesetzt wurde. Da Flugpreise permanenten Schwankungen unterliegen priorisiert Cuba Buddy die Buchung der Flüge, vor der Erstellung der Rechnung. Somit kann es in Ausnahmefällen, vor allem in buchungsintensiven Zeiten, zu einer Verzögerung von einigen Tagen zwischen Flugbuchung und Rechnungsversand kommen. In diesem Fall gilt die Flugbuchung bereits als Buchungsbestätigung. Der Kunde kann den Stand der Flugbuchung jederzeit bei Cuba Buddy erfragen. Cuba Buddy wird im Zweifesfall den Nachweis des Buchungszeitpunktes erbringen.

2.3 Die Reisebeschreibung im Internet und in den durch Cuba Buddy gesendeten Dokumenten stellen rechtlich kein Angebot dar. Erst die Anmeldung des Kunden ist als Angebot im Rechtssinn zu verstehen, an welches der Kunde bis zur Annahme durch Cuba Buddy gebunden ist, jedoch maximal 14 Tage ab Anmeldung.

2.4 Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

2.5 Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung von Cuba Buddy vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot von Cuba Buddy vor. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, an das Cuba Buddy für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Soweit Cuba Buddy bezüglich des neuen Angebots auf die Änderung hingewiesen und seine vorvertraglichen Informationspflichten erfüllt hat und der Kunde Cuba Buddy die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder Anzahlung erklärt.

2.6 Cuba Buddy weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB) bei Pauschalreiseverträgen nach § 651a und § 651c BGB, die im Fernabsatz (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über Mobilfunkdienst versendete Nachrichten (SMS) sowie Rundfunk, Telemedien und Onlinedienste) abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte. Insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651h BGB. Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht ein Widerrufsrecht ebenfalls nicht. Der vorstehende Hinweis gilt auch, soweit mit Cuba Buddy Verträge über Unterkunftsleistungen (z.B. Hotelzimmer) oder Flugleistungen abgeschlossen werden, bei denen Cuba Buddy nicht Vermittler, sondern unmittelbarer Vertragspartner des Kunden/Reisenden ist.

3. Zahlung

3.1 Bei Erhalt der Rechnung ist der fällige Betrag auf das angegebene Konto fällig laut Fälligkeitsdatum zu überweisen und kann nach Reisedatum & Reiseleistung variieren.

3.1.1 Für die Buchung einer Individualreise ist eine Anzahlung von 25% des Reisepreises bei Erhalt der Rechnung auf das angegebene Konto zu leisten. Die Zahlung wird auf den Reisepreis angerechnet. Sollten Sie eine Prämie für ein Versicherungspaket bzw. eine Reiserücktrittskostenabsicherung abschließen, so ist diese im Reisepreis nicht enthalten und wird mit der Anzahlung fällig. Ihre auf den Reisepreis geleisteten Zahlungen sind nach § 651k Abs. 3 BGB insolvenzversichert. Mit der Zusendung der Buchungsbestätigung bzw. der Rechnung erhalten Sie als „qualifizierte Reiseunterlage” den Sicherungsschein. Die Zahlung des restlichen Reisepreises ist 30 Tage vor Reisebeginn fällig. Die Reiseunterlagen werden von Cuba Buddy oder vom Reisebüro 14 Tage nach Eingang der Restzahlung zugesandt.

3.1.2 Für der Buchung einer Gruppenreise ist eine Zahlung von 100% des Reisepreises bei Erhalt der Buchungsbestätigung/Rechnung auf das angegebene Konto zu leisten. Sollten Sie eine Prämie für ein Versicherungspaket bzw. eine Reiserücktrittskostenabsicherung abschließen, so ist diese im Reisepreis nicht enthalten und wird mit der Gesamtzahlung fällig. Ihre auf den Reisepreis geleisteten Zahlungen sind nach § 651k Abs. 3 BGB insolvenzversichert. Mit der Zusendung der Buchungsbestätigung bzw. der Rechnung erhalten Sie als „qualifizierte Reiseunterlage” den Sicherungsschein.

3.2. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl Cuba Buddy zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, seine gesetzlichen Informationspflichten erfüllt hat und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht, so ist Cuba Buddy berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten zu belasten.

3.3 Cuba Buddy und Reisevermittler dürfen Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Pauschalreise nur fordern oder annehmen, soweit ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag abgeschlossen wurde und dem Kunden der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise übergeben wurde.

3.4 Erfolgt die Buchung kurzfristiger als 30 Tage vor Reiseantritt, so ist der gesamte Reisepreis sofort bei Erhalt der Gesamtrechnung fällig.

3.5 Sollten Sie Flüge als Teil der Pauschlareise oder als vermittelte Reiseleistung buchen, wird mit Erhalt der Rechnung sofort eine Zahlung von 100% des Flugpreises auf unser angegebenes Konto fällig.

4. Leistungen und Leistungsmängel

4.1 Der Umfang der vertraglichen Leistungen ist aus Leistungsbeschreibungen im Angebot sowie den hierauf Bezug nehmenden Angaben der Bestätigung/ Rechnung zu entnehmen. Leistungen die nicht ausdrücklich im Buchungsformular bzw. Angebot ausgewiesen sind, sind nicht Bestandteil der vertraglich vereinbarten Leistung. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistung verändern, bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.

4.2 Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Pauschalreisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von Cuba Buddy nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind Cuba Buddy vor Reisebeginn gestattet, soweit die Abweichungen unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.

4.3 Beanstandungen hinsichtlich der vertraglich vereinbarten Leistungen sind umgehend bei Cuba Buddy oder den Kollegen vor Ort anzuzeigen, damit unverzüglich Abhilfe erfolgen kann. Unterlässt es der Teilnehmer schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen und erhält Cuba Buddy dadurch keine Gelegenheit, den Mangel abzustellen, ist eine Minderung des Preises ausgeschlossen. Ansprüche nach den §§ 651c bis 651f BGB hat der Reisende innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber Cuba Buddy geltend zu machen.

4.4 Für die Leistung der Abhilfe durch Cuba Buddy können Sie eine angemessene Frist setzen, die Sie Cuba Buddy mitteilen müssen. Nach Ablauf dieser Frist ist es dem Kunden freigestellt, sich selbst Abhilfe zu schaffen und Aufwendungsersatz gegenüber Cuba Buddy zu fordern. Diese Frist hat jedoch nur Wirkung, sofern nicht bereits eine Abhilfe angeboten oder laut Punkt 3.4 ausgeschlossen sein.

4.5 Sollte ein unverhältnismäßiger Aufwand für die Erbringung einer Abhilfe erforderlich sein, kann Cuba Buddy die Abhilfe verweigern.

4.6 Sollte die Reise oder Fortsetzung der Reise aufgrund eines Mangels nicht zumutbar oder erheblich beeinträchtigt sein, können Sie den Reisevertrag nach abgelaufener, angemessener und durch Sie mitgeteilter Frist gesetzeskonform kündigen. Sofern die Abhilfe unmöglich, nach Punkt 3.4 ausgeschlossen oder die Kündigung bereits durch ein besonderes Kundeninteresse gerechtfertigt ist, entfällt die Fristsetzungspflicht.

4.7 Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen) nicht in Anspruch, hat er keinen Anspruch auf eine anteilige Erstattung des Reisepreises. Cuba Buddy wird sich um die Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn eine Erstattung nicht möglich gemacht werden kann. Cuba Buddy ist berechtigt, eine Bearbeitungsgebühr von € 100 vom zu erstattenden Betrag abzuziehen und als Ausgleich für den zusätzlichen Arbeitsaufwand einzubehalten.

5. Mitwirkungspflicht des Reisenden & Fristsetzung vor Kündigung

5.1 Der Kunde hat für ihn erkennbare Fehler oder Mängel der Vermittlungstätigkeit von Cuba Buddy nach deren Feststellung diesem unverzüglich mitzuteilen. Hierunter fallen insbesondere fehlerhafte oder unvollständige Angaben von persönlichen Kundendaten, sonstiger Informationen, Auskünfte und Unterlagen über die vermittelten Reiseleistungen, sowie die nicht vollständige Ausführung von Vermittlungsleistungen (z.B. nicht vorgenommene Buchungen oder Reservierungen).

5.2

a) Erfolgt keine Anzeige nach Ziffer 5.1 durch den Kunden, so gilt: Unterbleibt die Anzeige des Kunden nach Ziffer 5.1 unverschuldet, entfallen seine Ansprüche nicht.

b) Ansprüche des Kunden an Cuba Buddy entfallen insoweit, als Cuba Buddy nachweist, dass dem Kunden ein Schaden bei ordnungsgemäßer Anzeige nicht oder nicht in der vom Kunden geltend gemachten Höhe entstanden wäre. Dies gilt insbesondere, soweit Cuba Buddy nachweist, dass eine unverzügliche Anzeige durch den Kunden Cuba Buddy die Möglichkeit zur Behebung des Mangels oder der Verringerung eines Schadens, z.B. durch Umbuchung, Zusatzbuchung oder Stornierung mit dem vermittelten Leistungserbringer ermöglicht hätte.

c) Unterbleibt die Anzeige des Kunden nach Ziffer 5.1 unverschuldet, entfallen seine Ansprüche nicht.

d) Ansprüche des Kunden im Falle einer unterbliebenen Anzeige nach Ziffer 5.1 entfallen nicht

bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von Cuba Buddy oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Cuba Buddy resultieren

bei Ansprüchen auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Cuba Buddy oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Cuba Buddy beruhen

bei Verletzung einer wesentlichen Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vermittlungsvertrages überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet.

Die Haftung für Buchungsfehler nach § 651x BGB bleibt unberührt.

e) Eine vertragliche und/oder gesetzliche Verpflichtung des Kunden zur Mängelanzeige gegenüber dem vermittelten Leistungserbringer bleibt von Ziffer 5 unberührt.

f) Der Kunde wird in seinem eigenen Interesse gebeten, Cuba Buddy auf besondere Bedürfnisse oder Einschränkungen im Hinblick auf die nachgefragten Reiseleistungen hinzuweisen.

5.3 Fristsetzung vor Kündigung Will der Kunde/Reisende den Pauschalreisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 651i Abs. (2) BGB bezeichneten Art, sofern er erheblich ist, nach § 651l BGB kündigen, hat er Cuba Buddy zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe von Cuba Buddy verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist.

6. Preis- und Leistungsänderungen

6.1 Auf Preis-, Leistungs- oder Tarifänderungen Reiseleistung hat Cuba Buddy keinen Einfluss. Ist eine solche wirksam zwischen dem Kunden und dem Leistungsträger vereinbart worden, kann Cuba Buddy den Differenzbetrag vom Kunden einfordern.

6.2 Soweit Luftbeförderungen Teil der Reise sind, stellt Cuba Buddy klar, dass es den Fluggesellschaften aufgrund international gültiger luftfahrtrechtlicher Bestimmungen vorbehalten bleibt, im Rahmen gesetzlicher Bestimmungen Änderungen der vereinbarten Leistungen vorzunehmen. Diese Änderungen fallen nicht in den Verantwortungsbereich von Cuba Buddy. Preiserhöhungen sind nur bis zum 20. Tag vor Reisebeginn eingehend beim Kunden zulässig. Direkte Ansprüche der Reisenden gegenüber der Fluggesellschaft sind vom Reisenden direkt an die Airline zu richten. Dies betrifft insbesondere die EU-Pauschalreiserverordnung, da diese an persönliche lLuggastrechte geknüpft ist. Namentlich die EU-Verordnung EG Nr. 261/2004 in Bezug auf Entschädigungen bei Flugausfällen und Verspätungen, erfolgt von der geschädigten Person an die Airline.

6.3 Bei Preiserhöhungen von mehr als 8 % ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer von Cuba Buddy gleichzeitig mit Mitteilung der Preiserhöhung gesetzten angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten. Erklärt der Kunde nicht innerhalb der von Cuba Buddy gesetzten Frist ausdrücklich gegenüber diesem den Rücktritt vom Pauschalreisevertrag, gilt die Änderung als angenommen.

6.4 Wir behalten uns für alle, sogenannten Individualreisen vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle starker Wechselkursschwankungen (EUR-CUP, EUR-NAD oder EUR-USD) in dem Umfange zu erhöhen, in dem sich die Reise dadurch für Cuba Buddy verteuert hat.

6.5 Bei Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben gem. Ziffer 5.1.b) kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.

6.6 Es ist möglich, dass Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages durchgeführt werden müssen. Diese Änderungen die nach Vertragsschluss entstehen und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind zulässig. Prämisse hierfür ist, dass die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Bei einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist es dem Kunden freigestellt, vom Vertrag zurücktreten. Der bereits gezahlte Reisepreis wird dann erstattet.

6.7 Bei Flugreisen stehen die mit der Durchführung des Fluges namentlich genannten Fluggesellschaften unter dem Vorbehalt einer Änderung, es sei denn, eine bestimmte Fluggesellschaft wurde ausdrücklich vertraglich vereinbart.

6.8 Kommt es zu solch einer Leistungsänderungen, wird Cuba Buddy Sie nach Kenntnis darüber informieren.

7. Rücktritt & Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen

7.1 Es ist dem Kunden jederzeit freigestellt, vor Reisebeginn von der Reise zurückzutreten. Zur Vermeidung von Missverständnissen, muss der Rücktritt per E-Mail oder schriftlich erklärt werden. Entscheidend für die Berechnung der Rücktrittskosten ist der Zeitpunkt des Eingangs der Rücktrittserklärung bei Cuba Buddy. Die Höhe der Rücktrittskosten richtet sich nach dem Reisepreis. Die Rücktrittspauschalen, im Falle einer Stornierung je angemeldetem Teilnehmer sind nachfolgend aufgeführt.

7.1.1 Bei Buchung einer Individualreise sind die Servicegebühren*/ “Stornostaffel” wie folgt:

bis 45. Tag vor Reisebeginn 25%,

ab 44. Tag bis 30. Tag vor Reisebeginn 45%,

ab 29. Tag bis 14. Tag vor Reisebeginn 75%,

ab 13. Tag bis 7. Tag vor Reisebeginn 85%,

ab 6 bis 0 Tage vor Reisebeginn, bei Nichtantritt der Reise oder nach Reiseantritt 95% des Reiseprogramms

*Ausnahme von den Pauschalierungen bei Flügen als Teil der Pauschalreise:

Werden Flüge im Rahmen der Pauschalreise preislich gesondert ausgewiesen erhält Cuba Buddy beim Rücktritt des Kunden selbst keine oder nur eine geringe Teilerstattung. Daher betragen die Rücktrittskosten für die ausgewiesene Einzelleistung pauschal 100%. Für den restlichen Reisepreis gelten die aufgeführten Entschädigungspauschalen.

7.1.2 Bei Buchung mit Flügen (als Teil einer Individualreise)

Bei Stornierung von Flügen erheben wir eine Gebühr von € 60,- pro Flugschein. Zusätzlich anfallende Stornokosten der Fluggesellschaft sind vom Reisenden in voller Höhe zu tragen.

7.1.3 Segeltörn (als Teil einer Individualreise)

Bei Rücktritt von Segelreisen und -ausflügen tragen Sie die eventuell anfallenden Gebühren des Anbieters.

7.2 Sollten im Rahmen des Angebots ausdrücklich abweichende Rücktritts- und Umbuchungsbedingungen genannt worden sein, gehen diese vor.

7.3 Dem Reisekunden steht es frei, Cuba Buddy nachzuweisen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist als die geforderte Pauschale.

7.4 Stört ein Reiseteilnehmer ungeachtet einer Abmahnung die Durchführung der Reise, oder verhält er sich grob vertragswidrig, so hat Cuba Buddy das Recht, fristlos zu kündigen. Der Anspruch auf den Reisepreis bleibt Cuba Buddy erhalten.

7.5 Anstelle der obigen Pauschalen kann Cuba Buddy eine höhere, konkret bezifferte Entschädigung fordern, soweit Cuba Buddy nachweist, dass durch die Stornierung höhere Aufwendungen entstanden sind. In diesem Fall ist Cuba Buddy verpflichtet, die geforderte Summe unter Berücksichtigung eingesparter Aufwendungen sowie einer gegebenenfalls anderweitigen Verwendung der Reiseleistung zu belegen.

7.6 Tritt der Reisende vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert Cuba Buddy den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann Cuba Buddy eine angemessene Entschädigung verlangen laut Stornostaffel, soweit der Rücktritt nicht von Cuba Buddy zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen; Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle von Cuba Buddy unterliegen, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.

7.7. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit wird dringend empfohlen.

8. Umbuchungen

8.1 Möchte der Reisende nach Abschluss des Reisevertrages bis 30 Tage vor Reisebeginn statt der ursprünglich gebuchten Reise eine andere durchführen oder aber eine geeignete Ersatzperson stellen, so ist dies nach Rücksprache prinzipiell möglich. Cuba Buddy berechnet für den Mehraufwand eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 200 Euro pro Person zzgl. der Kosten, die durch den Eintritt des Dritten entstehen. Spätere Umbuchungen können nach Rücksprache gegen eine erhöhte Umbuchungsgebühr zzgl. der Kosten, die durch den Eintritt des Dritten entstehen, evtl. vorgenommen werden.

8.2 Umbuchungswünsche des Kunden später als 30 Tage vor Reiseantritt können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Pauschalreisevertrag gemäß Ziffer 5 zu den Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.

8.3 Umbuchungswünsche während der Reise, wie z.B. Änderung der Reiseroute, Änderung der Unterkunft, Aktivitäten oder Transferzeiten sind nur nach Rücksprache und Zustimmung von Cuba Buddy (mind. 48h während der Werktage, Montag bis Freitag) möglich. Es fällt in jedem Fall eine Umbuchungsgebühr von 200 Euro pro Reisenden zzgl. der Stornierungskosten an.

8.4 Eine Umbuchung setzt in jedem Fall die Verfügbarkeit der Leistung voraus.

9. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl

Cuba Buddy kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Regelungen zurücktreten:

Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung von Cuba Buddy beim Kunden muss in der jeweiligen vorvertraglichen Unterrichtung angegeben sein.
Cuba Buddy hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist in der Reisebestätigung anzugeben.
Cuba Buddy ist verpflichtet, dem Kunden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich mitzuteilen, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.
Ein Rücktritt von Cuba Buddy später als 3 Wochen vor Reisebeginn ist unzulässig.
Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück.

10. Reiseunterlagen

10.1 Es ist die Pflicht des Reisenden, Cuba Buddy zu informieren, wenn erforderliche Reiseunterlagen (z.B. Hotelgutscheine, Scheine für die Unterkünfte) nicht innerhalb der von Cuba Buddy mitgeteilten Frist zugestellt werden.

10.2 Der Reisende ist verpflichtet, die übermittelten Reiseunterlagen auf Richtigkeit und Vollständigkeit, insbesondere auf die Übereinstimmung mit der Buchung zu überprüfen. Cuba Buddy muss umgehend von Abweichungen, fehlenden Unterlagen oder sonstigen Unstimmigkeiten unterrichtet werden. Sollten dies versäumen werden, so ist der Reisende für den daraus entstehenden Schaden mitverantwortlich (§ 254 BGB).

11. Informationspflicht zur Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens

11.1. Laut EU-Verordnung Nr. 2111/2005 zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens ist Cuba Buddy verpflichtet, den Reisenden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft, sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise, zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren. Steht die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, ist zunächst die wahrscheinliche Fluggesellschaft zu benennen und der Reisende entsprechend zu informieren, sobald die ausführende Fluggesellschaft feststeht. Bei einem Wechsel der ausführenden Fluggesellschaft hat Cuba Buddy den Reisenden unverzüglich hierüber zu informieren. Eine „Black-List“ unsicherer Fluggesellschaften mit Flugverbot in der EU ist auf folgender Internetseite zu finden: http://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban/index_de.htm

11.2. Für die Gestaltung des Flugplanes und dessen Einhaltung sind im Wesentlichen die Fluggesellschaften sowie die staatlichen Koordinierungsbehörden zuständig. Daher können sich kurzfristige Änderungen der Flugzeiten, der Streckenführung und des Fluggeräts ergeben, die außerhalb des Einflussbereichs von Cuba Buddyliegen. Reiseteilnehmer sind verpflichtet, sich vor dem Rückflug bei der Fluggesellschaft über den genauen Zeitpunkt des Rückfluges zu informieren und den Rückflug bestätigen zu lassen. Im Übrigen wird auf die entsprechenden ausdrücklichen Hinweise in den Reiseunterlagen verwiesen. Etwaige Ansprüche des Reiseteilnehmers aufgrund unzumutbarer Leistungsänderung bleiben unberührt.

12. Reise-, Devisen- und Zollvorschriften

12.1 Cuba Buddy weist die Reisenden auf alle wichtigen Reisevorschriften wie Einreise- und Gesundheitsvorschriften in den Reiseunterlagen hin. Dabei wird davon ausgegangen, dass der Reisende Staatsbürger der Bundesrepublik Deutschland ist. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft.

12.2 Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus Nichtbeachtung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten. Der Reisende hat selbst darauf zu achten, dass der Reisepass sowie sonstige benötigte Dokumente ausreichende Gültigkeit besitzen.

13. Gepäckbeschädigung und Gepäckverspätung

Die Reisenden sind unterrrichtet, dass Gepäckverlust, -beschädigung und -verspätung im Zusammenhang mit Flugreisen nach den luftverkehrsrechtlichen Bestimmungen unverzüglich vor Ort mittels Schadensanzeige („P.I.R.“) der zuständigen Fluggesellschaft angezeigt werden müssen. Fluggesellschaften und Cuba Buddy können die Erstattungen aufgrund internationaler Übereinkünfte ablehnen, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten.

Zusätzlich ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck unverzüglich Cuba Buddy, seinem Vertreter bzw. seiner Kontaktstelle oder dem Reisevermittler anzuzeigen. Dies entbindet den Reisenden nicht davon, die Schadenanzeige an die Fluggesellschaft innerhalb der vorstehenden Fristen zu stellen.

14. Besondere Regelungen im Zusammenhang mit Pandemien (speziell Covid19)

14.1. Durch die sich stets ändernde Lage, wird akzeptiert, dass die vereinbarten Reiseleistungen durch die jeweiligen Leistungserbringer stets unter Einhaltung und nach Maßgabe der zum jeweiligen Reisezeitpunkt geltenden behördlichen Vorgaben und Auflagen erbracht werden.

14.2. Der Reisende erklärt sich einverstanden, angemessene Nutzungsregelungen oder -beschränkungen der Leistungserbringer bei der Inanspruchnahme von Reiseleistungen zu beachten und im Falle von auftretenden typischen Krankheitssymptomen die Reiseleitung und den Leistungsträger unverzüglich zu verständigen.

15. Gesundheitsbestimmungen

Der Reisende sollte sich über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxe-Maßnahmen rechtzeitig informieren; ggf. sollte ärztlicher Rat zu Thrombose- u. anderen Gesundheitsrisiken eingeholt werden. Auf allgemeine Informationen, insbesondere bei Gesundheitsämtern, Tropenmedizinern, reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung wird verwiesen. Das von Cuba Buddy diesbezüglich zur Verfügung gestellte Informationsmaterial erhebt keinen Anspruch auf fortwährende Aktualität oder Vollständigkeit, obwohl wir bemüht sind unsere Unterlagen auf dem neuesten Stand zu halten.

16. Haftung

Unsere Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist bei vertraglichen Schadensersatzansprüchen insgesamt auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt, soweit ein Schaden des Teilnehmers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch uns herbeigeführt wurde oder Cuba Buddy für einen dem Reiseteilnehmer entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Leistung internationale Übereinkommen oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, so kann sich auch Cuba Buddy gegenüber dem Reiseteilnehmer hierauf berufen.

17. Haftungsbeschränkung

17.1 Die vertragliche Haftung von Cuba Buddy für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Möglicherweise darüberhinausgehende Ansprüche nach dem Montrealer Übereinkommen bzw. dem Luftverkehrsgesetz bleiben von dieser Haftungsbeschränkung unberührt.

17.2 Cuba Buddy haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. vermittelte Führungen, Ausflüge, etc.), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung unter Angabe der Identität und Anschrift des vermittelten Vertragspartners eindeutig als Fremdleistungen gekennzeichnet wurden (, sodass für den Reisenden erkennbar ist, dass sie nicht Bestandteil der Pauschalreise von Cuba Buddy sind und getrennt ausgewählt wurden). Die §§ 651b, 651c, 651w und 651y BGB bleiben hierdurch unberührt.

17.3 Cuba Buddy haftet jedoch, wenn und soweit für einen Schaden des Reisenden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten von Cuba Buddy ursächlich geworden ist.

18. Verjährung

Ansprüche wegen Reisemängeln (§§ 651 c – 651 f BGB) verjähren nach einem Jahr. Diese Verjährung beginnt mit dem Tage, an dem die Reise nach dem Reisevertrag enden sollte. Die Geltendmachung von sonstigen Ansprüchen bleibt von dieser Regelung unberührt.

19. Unwirksamkeit einer Reisebedingung

Sollte eine der vorstehenden Reisebedingungen unwirksam bzw. unzulässig sein, so hat dies keine Auswirkungen auf den Bestand der übrigen Reisebedingungen.

20. Gerichtsstand

Gerichtsstand für Klagen gegen Travel Buddies GmbH ist ausschließlich Berlin. Ansonsten gelten die gesetzlichen Regelungen.

Teil III: ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR VISA/ TOURISTENKARTEN

1. Vertragsgegenstand/ Kauf der der Touristenkarte

1.1 Cuba Buddy übernimmt für den Reisenden gegen Entgelt und Erstattung der hierfür anfallenden öffentlich-rechtlichen Gebühren die Beantragung eines Visums für die Einreise nach Kuba. Dieses wird nachfolgend wahlweise “Visum” oder “Touristenkarte” genannt.

1.2 Cuba Buddy schuldet lediglich den Versand für die Touristenkarte für die Einreise nach Kuba. Eine Vorprüfung, ob dem Reisenden die Einreise oder Ausreise gewährt werden kann, übernimmt Cuba Buddy nicht.

1.3 Mit dem Versand der Touristenkarte ist grundsätzlich keine Gewähr dafür gegeben, dass die Ein- und/oder Ausreise aus Kuba ermöglicht wird. Über die Einreise und die Ausreise entscheiden ausschließlich die zuständigen kubanischen Behörden. Cuba Buddy haftet daher auch nicht für entstehende Zusatzkosten durch eine nicht erteilte Ein-und/oder Ausreise aus Kuba.

1.4 Mit dem Kauf erwirbt der Kunde das nicht übertragbare Recht, die angebotene Touristenkarte/ Visum zum ausschließlich persönlichen Gebrauch gemäß AGB und kubanischem Hoheitsrecht bei der Einreise zu nutzen.

Es ist unter keinen Umständern gestattet, die Touristenkarte in irgendeiner Weise an Dritte entgeltlich oder unentgeltlich weiterzugeben, weiterzuverkaufen oder in irgeneiner Art für kommerzielle Zwecke zu nutzen.

2. Mitwirkungspflichten des Reisenden:

2.1 Der Reisende hat sich über die Bedingungen für die Ein- und/oder Ausreise in Kuba, sowie für die Nutzung der Touristenkarte in Kuba selbstständig zu informieren. Verbindliche Auskunft über Voraussetzungen und Bedingungen der Nutzung der Touristenkarte geben lediglich die von Kuba herausgegebenen Reise- und Visumsinformationen.

2.2 Der Reisende ist verpflichtet die Unversehrtheit der Touristenkarte, sowie den Stempel auf der Rückseite nach Erhalt zu prüfen. Sollte die Touristenkarte beschädigt sein oder der “Cuba Buddy” Stempel fehlen, ist er verpflichtet Cuba Buddy umgehend davon in Kenntnis zu setzen.

3. Reiseinformationen von Cuba Buddy:

Die von Cuba Buddy auf seiner Internetseite veröffentlichen Reiseinformationen verstehen sich als Orientierung und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Bei Veränderungen der Ein- & Ausreisebestimmungen ist Cuba Buddy nicht verpflichtet, den Reisenden hinsichtlich der Veränderungen der Ein-und/oder Ausreisebestimmungen zu informieren.

4. Kundendaten 

4.1 Der Kunde verpflichtet sich, die zur Bearbeitung des Visumsantrages erforderlichen Daten zu seiner Person vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben. Mit der Eingabe der Daten auf der Internetseite von Cuba Buddy versichert der Kunde deren Richtigkeit. Dies gilt insbesondere bei Inanspruchnahme des Ausfüllservices.

4.2 Für die aus einer fehlerhaften und/oder unvollständigen Eingabe von Daten resultierenden Hindernisse bei der Ein- und/oder Ausreise sowie zusätzliche Reise- und Unterbringungskosten haftet Cuba Buddy nicht.

5. Zustandekommen des Vertrages & Leistungsentgelt

5.1 Der Kunde gibt mit Eingabe der Daten auf der Homepage ein Angebot auf Abschluss eines entsprechenden Geschäftsbesorgungsvertrages (gleich Kauf der Touristenkarte) ab. Cuba Buddy nimmt dieses Angebot durch Erhalt des gesamten Rechnungsbetrages an.

5.2 Das abgeschlossene Vertragsverhältnis wird gegenstandslos und die wechselseitigen Leistungspflichten entfallen, wenn das von Cuba Buddy angeforderte Leistungsentgelt für die Beantragung des Visums, nicht innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach Bestellungseingang, auf dem Geschäftskonto von Cuba Buddy eingeht.

5.3 Das für die Beantragung des Reisevisums jeweils erhobene Leistungsentgelt wird auf der Internetseite von Cuba Buddy ausgewiesen.

5.4 Das Leistungsentgelt ist mit der Bestätigung des Auftrages durch Cuba Buddy sofort zur Zahlung fällig. Die Zahlung hat durch die angebotenen Zahlungsmittel auf Konto von Cuba Buddy zu erfolgen.

6. Leistungszeit 

6.1 Cuba Buddy ist zur Vorleistung nicht verpflichtet. Die Touristenkarte wird erst nach Gutschrift des für die Tätigkeit von Cuba Buddy erhobenen Leistungsentgeltes auf dem Geschäftskonto von Cuba Buddy versandt.

6.2 Bankbearbeitungszeiten im Zusammenhang mit der Überweisung des Kaufpreises an Cuba Buddy sowie von den Banken erhobene Zusatzgebühren für die Überweisung gehen ausschließlich zu Lasten des Kunden. Cuba Buddy haftet nicht für die durch eine verspätete Bankbearbeitung verzögerte Erlangung einer Touristenkarte und die hieraus möglicherweise resultierenden Kosten.

7. Bearbeitungszeiten & Versand

7.1 Die Bearbeitung kann sich insbesondere durch Feiertage und sonstige Umstände, auf die Cuba Buddy keinen Einfluss hat, verzögern. Soweit Cuba Buddy auf seiner Internetseite Bearbeitungszeiten für die Erteilung des Visums angibt, mit der Angabe der Bearbeitungszeiten übernimmt Cuba Buddy weder eine Gewähr, noch eine Garantie dafür, dass innerhalb der angegebenen Bearbeitungszeit ein Reisevisum tatsächlich versandt werden kann.

7.2 Die Touristenkarte versendet Cuba Buddy grundsätzlich per Post.

7.3 Cuba Buddy übernimmt für Schäden, welche durch eine verspätete oder auf dem Versandweg verlorene Lieferung erfolgen keine Haftung. Im speziellen bei der Auswahl des unversicherten Briefversands bei dem Kauf von Touristenkarten. Der Kunde für die rechtzeitige Bestellung und Auswahl der Versandoption selbst verantwortlich. Cuba Buddy bietet den günstigen, nicht versicherten, Briefversand an, kann dann jedoch nicht für den Verlust haftbar gemacht werden. Bei zeitkritischen Bestellungen empfiehlt Cuba Buddy den Expressversand.

8. Widerruf

8.1 Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht nach folgender Maßgabe zu, wobei Verbraucher jede natürliche Person ist, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

Die ausführliche Widerrufsbelehrung und Vorlage für den Widerruf finden Sie hier: https://shop.cuba-buddy.de/pages/widerrufsrecht

8.2 Folgende Ausnahmen sind bei Widerrufen und Stornierungen zu beachten. Wenn Sie unseren Ausfüllservice gebucht haben, können Sie nicht mehr vom Kauf zurücktreten, wenn das Visum bereits personalisiert wurde. Dasselbe gilt für bereits von Ihnen ausgefüllte Blanko-Visa.

Teil IV: ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR AKTIVITÄTEN

1. Geltungsbereich & Vertragsschluss

1.1 Dieser Teil der AGBs gilt für die Buchung von Aktivitäten die als einzelne Leistungen gebucht werden und nicht in Zusammenhang mit einer gebuchten Pauschalreise stehen.

1.2 Das Angebot wird von uns vorbehaltlich der Verfügbarkeit angenommen, indem Sie eine Buchungsbestätigung und gegebenenfalls einem Voucher/Ticket (entweder ein mobiler Voucher oder ein downloadfähiger PDF-Voucher/Ticket) und eine Zahlungsbestätigung erhalten. Wir behalten uns das Recht vor, Vertragsangebote nach eigenem Ermessen anzunehmen oder abzulehnen.

2. Änderungen und Stornierungen

Änderungen müssen schriftlich per Email an Cuba Buddy gerichtet werden.

Bei Stornierungen mehr als 24 Stunden vor Beginn der Aktivität: volle Rückerstattung des Buchungspreises; und

Bei Stornierungen maximal 24 Stunden vor Beginn der Aktivität oder bei Nichterscheinen: keine Rückerstattung.

3. Preise

3.1 In den meisten Fällen enthalten die angegebenen Auszeichnungspreise alle Steuern und Gebühren. Es ist jedoch möglich, dass vor Ort zusätzliche lokale Steuern oder Gebühren erhoben werden. Wenn vor Ort zusätzliche Steuern oder Gebühren erhoben werden, wird dies in der Beschreibung der Aktivität angegeben.

3.2 Die von Preise unterliegen gegebenenfalls besonderen Bestimmungen, zum Beispiel in Bezug auf Stornierungen und der Erstattung von geleisteten Zahlungen. Teilnehmende sind verpflichtet selbstständig vor der Buchung prüfen, ob sie den erforderlichen Bestimmungen .

4. Durchführung der Aktivität & Rechte

4.1 Teilnehmende sind dafür verantwortlich rechtzeitig am mitgeteilten Treffpunkt erscheinen. Wenn Sie aus dem Ausland zur Aktivität anreisen, sind Sie selbst für die notwendigen Reisepapiere (Pass, Visum usw.) und die Einhaltung der Gesundheitsbestimmungen usw. verantwortlich.

4.2 Im Buchungspreis der Leistungen sind keine Versicherungen inbegriffen. Teilnehmende sind selbst für einen hinreichenden Versicherungsschutz verantwortlich. Wir empfehlen dringend, eine Reiseversicherung abzuschließen, insbesondere, wenn es sich um eine Outdoor- oder Hochrisiko-Aktivitäten handelt.

4.3 Es wird keine Haftung für Schäden übernommen die aus einer Handlung des Teilnehmenden resultieren oder einer anderen Teilnehmenden Person.

4.4 Für Zeit- und Fristberechnungen ist die lokale Zeitzone maßgebend.

4.5 Mit der Buchung der Leistung versichern Sie, dass Sie in der körperlichen Verfassung sind die Aktivität durchzuführen.

4.6 Die Aktivität kann ohne Einhaltung einer Frist absagt werden, wenn Witterungsverhältnisse, behördliche Maßnahmen, Streiks oder andere, nicht voraussehbare oder nur durch unverhältnismäßige Anstrengungen, abwendbare äußere Umstände, die nicht in unserem Einflussbereich liegen (insbesondere Ereignisse höherer Gewalt), die Durchführung der Aktivität unmöglich machen oder erheblich erschweren oder gefährden. In diesem Fall wird der für die abgesagte Aktivität bezahlte Buchungspreis zurückerstattet.

4.7  Der durchführende Guide kann Teilnehmende von einer Aktivität ausschließen, wenn (i) die auf der geforderten Voraussetzungen zur Teilnahme nicht erfüllt werden, (ii) die Person durch die Teilnahme sich selbst oder andere gefährden würden, oder (iii) auf sonstige Weise die Durchführung der Aktivität stören würden. In diesen Fällen wird der für die Aktivität bezahlte Buchungspreis nicht zurückerstattet.

4.8 Es können im Vorfeld oder auch während der Durchführung jederzeit unwesentliche Programmänderungen vorgenommen werden, wenn dies aufgrund kurzfristig aufgetretener Umstände notwendig erscheint.  Zu den unwesentlichen Programmänderungen zählt auch eine Änderung des Start-/Treffpunkts für die Aktivität, sofern der neue Treffpunkt für die Teilnehmenden vom ursprünglich vereinbarten Treffpunkt aus zu Fuß oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln innerhalb von 15 Minuten erreicht werden kann. Eine Änderung des Start-/Treffpunkts ist bis zu 24 Stunden vor Beginn der gebuchten Aktivität möglich und wird per E-Mail oder Telefon mitgeteilt.

Teil V: ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN FÜR ALLE LEISTUNGEN

1. Hinweise zum Datenschutz

Cuba Buddy schützt die personenbezogenen Daten aller Kunden und verpflichtet sich daher, personenbezogenen Daten, d.h. alle Daten, die im Zusammenhang mit Buchungsvorgängen, Registrierungsvorgängen und/oder der Nutzung von Cuba Buddy Dienstleistungen durch Cuba Buddy beim jeweiligen Teilnehmer für diesen und ggf. weitere Reiseteilnehmer erhoben und nachfolgend gespeichert, verarbeitet und genutzt werden, lediglich zu Zwecken der Abwicklung von unter Mitwirkung von Cuba Buddy zustande gekommenen Verträgen sowie zur Kundenbindung zu nutzen. Eine Übermittlung solcher Daten darf Cuba Buddy an solche Dritte vornehmen, die diese Daten jeweils zur Erfüllung und Abwicklung von unter Mitwirkung von Cuba Buddy zustande gekommenen Verträgen nutzen, insbesondere Partneragenturen, Reedereien, Fluggesellschaften, Transferdienstleister, Hotelbetreiber und Reiseversicherungsanbieter. Cuba Buddy verpflichtet sich, personenbezogene Kundendaten im Übrigen nicht an außenstehende Dritte weiterzugeben, sofern hierzu keine gesetzlich oder behördlich angeordnete Verpflichtung besteht. Mehr zu Ihren Rechten als Betroffener, insbesondere Ihre Widerspruchsrechte, erfahren Sie in der Datenschutzerklärung unter www.Cuba Buddy.de

2. Alternative Streitbeilegung; Rechtswahl und Gerichtsstand

2.1 Cuba Buddy weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass Cuba Buddy nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Vermittlerbedingungen für Cuba Buddy verpflichtend würde, informiert Cuba Buddy die Verbraucher hierüber in geeigneter Form. Cuba Buddy weist für alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/ hin.

2.2 Für Kunden/Reisende, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder Schweizer Staatsbürger sind, wird für das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden/Reisenden und Cuba Buddy die ausschließliche Geltung des deutschen Rechts vereinbart. Solche Kunden/Reisende können Cuba Buddy ausschließlich an deren Sitz verklagen.

2.3 Für Klagen von Cuba Buddy gegen Kunden, bzw. Vertragspartner des Pauschalreisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von Cuba Buddy vereinbart.

3. Schlussbestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser Geschäftsbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.

Reiseveranstalter
Travel Buddies GmbH
Oranienstraße 183, 10999 Berlin

Tel.: +49 30 617 89 9899
hallo@cuba-buddy.de

Eintragung im Handelsregister
Registergericht: Berlin Charlottenburg
Registernummer: HRB 193126 B

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